Verkehrszeichenplan
Um eine verkehrsrechtliche Anordnung (VRAO) zu erhalten, ist in den meisten Fällen die Einreichung eines anordnungsfähigen Verkehrszeichenplans bei der zuständigen Behörde erforderlich.
Der Verkehrszeichenplan wird mit moderner, branchenüblicher Software erstellt und individuell an die jeweilige Maßnahme sowie die örtlichen Gegebenheiten angepasst. So wird sichergestellt, dass alle Anforderungen der RSA 21 und der zuständigen Behörde berücksichtigt werden.
Während der gesamten Dauer der Maßnahme ist der Verkehrszeichenplan mitzuführen und den zuständigen Behörden auf Verlangen vorzulegen.
Ändern sich während der Maßnahme die Verkehrsführung oder die örtlichen Gegebenheiten, muss der Verkehrszeichenplan entsprechend angepasst werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Maßnahme weiterhin den geltenden Anforderungen entspricht.

Was wird für einen Verkehrszeichenplan benötigt ?
Folgende Informationen werden für die Erstellung eines Verkehrszeichenplans benötigt:
- Art der Maßnahme
- Dauer der Maßnahme (von - bis)
- Adresse der Örtlichkeit (Straßenname, Hausnummer, PLZ, Stadt)
- Bauausführende Firma (Anschrift & Telefonnummer)
- Bauleiter/in (Vor- und Nachname + Handynummer)
- Fahrzeuge mit Bemaßung (falls vorhanden)
- Größe der Baugrube
- Größe der abzusperrenden Fläche (BE-Fläche etc.)
- Fotos der Örtlichkeit (falls vorhanden)
- Skizze / Lageplan
- Besondere Informationen bzgl. Örtlichkeit / Bauvorhaben (falls vorhanden)

